Kur in Polen

Über den Reiseveranstalter zur Kur in Polen

Eine Kur in Polen und eine Gesundheitsreise können heute über Reisekataloge ausgewählt und gebucht werden wie jede andere Urlaubsreise auch. Viele Reiseveranstalter haben dafür, zusammen mit Hotels und Krankenkassen, spezielle Kur-Arrangements ausgearbeitet. Dadurch müssen Sie nicht für alles in Vorlage treten. Hotel und Kasse rechnen auch direkt miteinander ab.

Achten Sie bei der Auswahl einer Kur in Polen auch auf Zertifikate von Krankenkassen oder Heilbäderverbänden. Doch Vorsicht: Nicht jedes Zertifikat ist auch ein Qualitätsgarant. Achten Sie darauf, wer es vergeben hat und welche Kriterien zugrunde lagen. Manchmal werden damit nur die Mindestanforderungen bestätigt, die jedoch die Erwartungen der deutschen Kururlauber dann vielleicht nicht erfüllen. Wenn die Einrichtung von Ihrer Krankenkasse untersucht wurde oder von einem bundesweit tätigen Verband, ist das eine Auszeichnung, die dem deutschen Verständnis von der Qualität einer Kur in Polen sicher entgegen kommt. Bei unbekannten Gütesiegeln oder Prüfern sollte man danach fragen, was geprüft wurde und wie.

Umgekehrt kann ein Haus gut sein, obwohl es keine Auszeichnungen vorweisen kann. Das gilt oft für das erste Haus am Platz, das für den "Kundenfang" nicht mit Auszeichnungen prahlen muss, aber auch für viele kleine Einrichtungen, die sich teure Prüfungen für Kur in Polen nicht leisten können, trotzdem aber ausgezeichnete Anwendungen anbieten.

Voraussetzungen für eine Kur in Polen

Eine Kur in Polen kann eine Rehabilitation, eine ambulante Vorsorgekur oder eine Kompaktkur sein. Die Krankenkasse muss die Kur im Vorfeld genehmigen, der Kurort muss von ihr anerkannt sein. Außerdem muss die Heilwirkung des Kurortes Linderung Ihrer Beschwerden versprechen.
Die Indikationen müssen also immer zu die Kur passen.
Wenn die Kur bewilligt worden ist, können die Patienten ihre Ärzte und Therapeuten frei wählen.

Rehabilitation in Polen

Die Rehabilitation dient der Erholung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Dazu gehören Maßnahmen, die meistens nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ernsthaften Erkrankung in Anspruch genommen werden, wie z.B. die Anschlussheilbehandlung direkt nach dem Aufenthalt im Krankenhaus und die ambulante oder stationäre Rehabilitation. Bei der Reha-Maßnahme muss der Kostenträger zustimmen wie bei Kur in Polen auch, bei einer Anschlussheilbehandlung dagegen nicht.
Eine Kur in Polen wird wie ein Erholungsurlaub mit medizinischem Hintergrund gesehen, dem oft keine akutmedizinische Behandlung vorausgegangen ist.
Zu Beginn einer Kur in Polen müssen Sie sich am Kurort zunächst mit Ihren Unterlagen (Diagnose, Verordnungen, Rezepte, Röntgenbilder etc.) beim Badearzt vorstellen. Er stellt einen für Ihre Beschwerden maßgeschneiderten Therapieplan zusammen. Bei Polen Kur ist eine Aufenthalts- Mindestdauer von zwei Wochen eine Bedingung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse.

Kostenbeispiel für eine Kur in Polen

Eine GKV-Versicherte hat ihre Kur in Polen selbst organisiert und ihre ärztlichen Verordnungen mit nach Kolberg gebracht. Ihr sind dabei Behandlungskosten in Höhe von 585 Euro entstanden, von denen ihre Krankenkasse 305,58 Euro erstattet. Sie sind durch Anwendungen wie Massagen, Krankengymnastik, Wärmetherapie und Bäder entstanden. Zu den sonstigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten) zahlt die Kasse bei Kur in Polen einen freiwilligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

Ambulante Vorsorgekur

Der Begriff "Vorsorgeleistung" kann  irreführend sein: In Bezug auf Kur handelt es sich nämlich nicht um eine Präventionsmaßnahme, von der jeder Versicherte freiwillig Gebrauch machen kann wie bei Gesundheitsreisen.
Die Leistungen einer sogenannten ambulanten Vorsorgekur gehören im Gegensatz zur Gesundheitsreise zu den Rehabilitationsmaßnahmen. Sie sind im Sozialgesetzbuch (§§ 23, 24, 40 und 41 SGB V) als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben.
Die Maßnahmen einer ambulanten Vorsorgekur sind medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Leistungen. Durch sie Kur soll beispielsweise bei chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis weitere Folgeerkrankungen vermieden werden. Dennoch gibt es auch dafür nur einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse.
Die Krankenkassen möchten Vorsorgeleistungen vorzugsweise wohnortnah erbracht sehen, um das Wohnumfeld in die Behandlung einzubeziehen. Der Versicherte lebe auch nach der Kur an seinem Heimatort und müsse mit diesen Bedingungen täglich leben, so die Argumente der Krankenkassen.
Nur wenn es vor Ort keine geeigneten Möglichkeiten zur Behandlung gibt, werden andere Angebote für Kur herangezogen. Bei einer Kur Polen sind diese Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen bewilligungsfähig, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur besteht alle drei Jahre. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch in Polen vor Ablauf dieser Frist gewährt werden.

Kostenerstattung

Bei einer ambulanten Vorsorgekur übernimmt die Kasse 90 Prozent der ärztlich verordneten Kurmittel. Sie zahlen die restlichen zehn Prozent und die Rezeptgebühr von zehn Euro je Verordnung. Für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe gewähren viele Kassen auch für Kur in Polen einen pauschalen Zuschuss von bis zu 13 Euro am Tag. Chronisch kranken Kleinkindern kann auch ein erhöhter Zuschuss - bis zu 21 Euro pro Tag -  gewährt werden. Der Eigenanteil zur Kur sowie die Kurtaxe sind in der Regel vor Ort zu bezahlen.

Rechtliche Grundlagen

Die GKV-Spitzenverbände dürfen nicht alleine entscheiden, wer wohin zur Kur fahren darf. Die Vorgaben dazu stehen im Sozialgesetzbuch.

Kompaktkur

Eine neue Kurvariante, die Kompakt-Kur, kombiniert die medizinische Wirksamkeit eines Reha-Aufenthaltes mit der Freiheit von ambulanten Kur. Die Kompakt-Kur dauert drei Wochen, ist wie eine Gruppentherapie und eignet sich für verschiedene Krankheitsbilder, zum Beispiel bei Problemen mit den Gelenken, bei Rheuma, Stress oder Schmerzen.
Hat die Krankenkasse diese Kur bewilligt, können Sie den Ort der Therapie, die Unterkunft und auch den Zeitpunkt selbst bestimmen. Ausgewählte und für die jeweiligen Krankheitsbilder anerkannte deutsche oder polnische Kurorte und Heilbäder kommen für Kompakt Kur in Frage.

Kostenbeispiel:

21 Übernachtungen, Einzelzimmer, Halbpension 861 Euro pro Person
abzüglich Krankenkassenzuschuss 273 Euro (= 13 € /Tag)
Eigenanteil pro Person 588 Euro

Richtig beantragen

Für die Genehmigung von Kur muss der behandelnde Arzt  einen Antrag ausfüllen und an die Krankenkasse weiterleiten. Im Kurantrag müssen neben der Diagnose auch die Beeinträchtigungen genannt werden, die behandelt werden sollen. Zum Beispiel können stressbedingte Schlafstörungen, Kopfschmerz, Muskelverspannung oder Schichtarbeitsfolgen zu Krankheiten führen.
Bei einer chronischen Krankheit müssen die Schädigung, etwa andauernde Schmerzen bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule, und auch die daraus folgenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen genannt werden, wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Treppensteigen. Chronische Krankheiten sind selten heilbar, die Folgeerkrankungen könnten aber durch Kur wesentlich verbessert werden, somit ist die Voraussetzung für eine Vorsorgekur gegeben.
Die Kasse prüft bei der Bewilligung zuerst, ob am Wohnort geeignete Therapieeinrichtungen für eine ambulante Kur zu finden sind. Möchten Sie Ihren Kuraufenthalt lieber in Polen verbringen, sollten Sie vorsorglich Ihre Begründung dafür vorbereitet haben.

Checkliste

  • Infos sammeln:
    Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Leistungen und Kosten bei Kur in Polen übernommen werden. Schon vor dem Arztbesuch sollten Sie Informationen über den Kurort Ihrer Wahl sammeln. Dazu gehören auch die medizinischen Indikationen und Kontraindikationen.
  • Arztbesuch:
    Ihr Arzt prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kur erfüllt sind. Wenn er eine Kur verordnet, stellen Sie gemeinsam einen Kurantrag an Ihre Krankenkasse. Sie können bereits im Antrag einen polnischen Wunschkurort angeben. Die Kasse prüft, ob der Kurort die medizinisch notwendigen Therapien und Anwendungen bietet und das medizinische Personal am Kurort Deutsch spricht. Die Leistungen in den Kurorten in Polen müssen den deutschen Standards für Kur entsprechen.
  • Genehmigung abwarten:
    Die Genehmigung der Kur durch die Kasse ist unbedingt abzuwarten,wenn Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Nach der Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das medizinische und therapeutische Programm. Sie tragen lediglich den für Kur gesetzlich geregelten Eigenanteil.
  • Zur Kur fahren:
    Die Anreise müssen Sie selbst gestalten und bezahlen auch nach Polen. Kümmern Sie sich um Fremdwährung, eventuelle Fahr- und Parkgenehmigungen und generelle Einreisebestimmungen für Polen.
  • Kur bezahlen:
    Die Aufwendungen für die Kur auch in Polen zahlen Sie zunächst aus eigener Tasche, es sei denn, der Anbieter der Kur hat bereits einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse geschlossen. In diesem Fall rechnet er direkt mit der Kasse ab, wie in Deutschland auch. Sie zahlen vor Ort nur Hotel- und Verpflegungskosten sowie den für Kur üblichen gesetzlichen Eigenanteil.
  • Kassenleistung erstatten lassen:
    Die Krankenkasse benötigt einen Nachweis der einzelnen Anwendungen samt Diagnose und Abschlussbericht. Die einzelnen Kurbehandlungen müssen in der Rechnung aufgeführt und vor Ort quittiert werden. Sie erhalten diese Unterlagen vom leitenden Arzt der Kurabteilung oder auch direkt im Kurhotel. Die Kassen behalten für den erhöhten Verwaltungsaufwand bei Abrechnungen von Kur in Polen zusätzlich fünf bis 40 Euro ein.

 

Wellness: Luxus ohne Zuschuss bei einer Kur in Polen

Höhepunkt einer Kurreise nach Polen kann eine Wellness-Anwendung sein: Rosenbad, heiße Steine, asiatische Massagen. Das alles steigert das Wohlbefinden und fördert dadurch sicher auch Ihre Gesundheit. Einen Zuschuss von der Krankenkasse wie bei Kur gibt es dafür aber nicht.
In Abgrenzung zum Begriff Wellness wird bei einer bezuschussten Gesundheits- oder Fitnessreise oder einer Kur in Polen ein deutlicher Bezug zum Körper hergestellt. Positive Effekte stellen sich insbesondere nach einem Training für Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität ein. Die Maßnahmen bei einer Kur in Polen sollen nachhaltig sein. Dagegen steigert Wellness nur das momentane Wohlbefinden und kann sich schnell wieder verflüchtigen. Für die Krankenkassen aber sind nachhaltige Veränderungen relevant, die auf jeden Fall über die Dauer des Urlaubs hinaus anhalten und im Idealfall lebenslang nachwirken sollen. Wellness auf Kosten der Krankenkasse wird es also auch in Zukunft nicht geben, auch nicht in Polen. Luxus kostet extra.

Vorsicht schwarze Schafe!

Verbraucherschützer warnen vor "Wellness-Anbietern". Bei Gesundheitsreisen können sich die Versicherten auf die Prüfung Ihrer Krankenkasse stützen. Diese dürfte daran interessiert sein, dass bei einer Kur in Polen zum Beispiel nur mit qualifiziertem Personal und hygienisch einwandfrei zusammengearbeitet wird. Sie werden daher darauf bedacht sein, schwarze Schafe unter den auszusortieren.
Eine zweite Qualitätskontrolle für polnische Kur können Sie selbst im Vorfeld vornehmen, wenn Sie sich die Videos der Kurhotels bei www.kur-wellness.de ansehen. Sagt ein Bild nicht manchmal mehr als tausend Worte?

Checkliste:

Kur =
Ambulante Vorsorgeleistung
(medizinisch notwendig)
Gesundheitsreisen
(vorbeugend)
Gesetzliche Richtlinien Ziel: Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeitskraft, vorbeugend bei chronischen Erkrankungen
§§ 23; 24; 40; 41 SGB V
Ziel: vorbeugend, Gesundheitsförderung
§ 20 SGB V
Dauer mind. 14 Tage, max. 21 Tage, oder eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich zwei Kurse im Jahr optional
Präventionsbereiche: Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung, Suchtmittelkonsum
Wiederholung Leistungsanspruch erneut nach
3 Jahren
Zuschuss für zwei Kurse
max. einmal pro Jahr
Anforderungen vor Ort
- ärztlich verordnet
- anerkannter Kurort
- Bewilligung durch die Krankenkasse für die Kostenerstattung nötig
- Nachweis über Vorsorgebedürftigkeit
- eigene Kurse im Inland
- bei Kooperationspartnern in Polen
- Kursangebote müssen den Präventionsrichtlinien der GKV-Spitzenverbände entsprechen
Kostenzuschuss - max. 13 Euro pro Tag
- max. 21 Euro pro Tag bei chronisch kranken Kleinkindern
80 % der Kurskosten, max. 75 Euro pro Kurs,
- meist bis 150 Euro im Jahr
Zuzahlung GKV wenn keine ausreichende Versorgung wohnortnah möglich ist, kann Bewilligung auch für Polen gelten, z.B. Bad Kudowa/Polen, wenn med. Behandlung nur dort möglich Zuschuss erst nach Abschluss der Reise
- Kursanbieter muss den Richtlinien zur Prävention entsprechen
- Nachweis des Versicherten über die Teilnahme am Kurs
Priorität der Kasse - vorzugsweise wohnortnah
- auch Kompaktkur möglich
keine Einschränkungen

Quelle: WISO, Stand 10.7.2009

 

 
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