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Krankenkassen, Kassenpatienten und Kurleistungen.

Kur auf Krankenschein.

Seit Polen 2004 der EU beigetreten ist, können deutsche Patienten auch auf Krankenschein Kurleistungen in Polen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist natürlich die Verordnung der Kur durch den Hausarzt oder einen Facharzt. Zusammen mit diesem können Sie als Patient dann auch einen polnischen Kurort aussuchen, dessen Angebot zu den Ihnen verordneten Anwendungen passt, denn das ist Grundvoraussetzung für die Genehmigung einer Kur in Polen durch Ihre Krankenkasse. Des weiteren legen die Kassen Wert darauf, dass es vor Ort medizinisches Personal gibt, das Deutsch spricht. Viele deutsche Krankenkassen haben aber auch schon Kooperationsverträge mit Kurkliniken in Polen geschlossen, um das dort mögliche Einsparpotential zu nutzen. Dann beraten Sie auch die Kassen gerne bei der Auswahl Ihres Kurortes. Das heißt aber nicht, dass nicht auch ein anderer Kurort Ihrer Wahl in Frage kommt, sofern die anderen Kriterien passen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von bis zu 13 Euro pro Tag für Ihren Kuraufenthalt. Der Betrag differiert von Kasse zu Kasse leicht. Darüber hinaus werden verordnete Anwendungen erstattet. Der Patient trägt nur die Rezeptgebühr und zehn Prozent Eigenanteil. Die Kosten für den Kurarzt übernimmt ebenfalls die Kasse. Von der Krankenkasse genehmigte Kuren müssen innerhalb von sechs Monaten angetreten werden. Teilweise werden sie von den Kassen direkt mit dem Kurhotel in Polen abgerechnet, teilweise erst nachträglich, das heißt, Sie müssen Ihren Kurplan, die Rechnungen für Anwendungen, Arzt und Aufenthalt nach Ihrem Kuraufenthalt bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen die Kosten dann nach den oben genannten Sätzen erstattet.

Welche Kuren sind in Polen möglich?

Grundsätzlich können Sie jede von der Kasse genehmigte Kurart auch in einem geeigneten Kurort in Polen durchführen. Sowohl eine „ambulante Vorsorgeleistung“ wie auch eine „stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung“ können bei einer Kur in Polen durchgeführt werden. Für die „ambulante Vorsorgeleistung“ müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragen. Sie wird verordnet z. B. bei Neigung zu somatischen Erkrankungen, Übergewicht, Bluthochdruck und wiederkehrenden Schmerzzuständen des Stütz- und Bewegungsapparates, wenn durch eine Kur eine Verbesserung dieser Symptome zu erwarten ist. Bei einer „stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung“, bei der Sie keinen Urlaub nehmen müssen, weil Sie weiterhin krank geschrieben sind, soll nach schwerer Krankheit die Gesundheit vollständig wiederhergestellt werden.
Auch „Mutter Kind Kuren“ oder „Vater Kind Kuren“ sind in Polen möglich. Stimmen Sie mit Ihrem Hausarzt ab, welch Kurform für Sie die richtige ist und beantragen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse.

Warum Kuren in Polen?

Nicht nur die Krankenkassen schicken Ihre Kunden inzwischen gerne nach Polen, weil vergleichbare Leistungen zu vergleichbaren Standards dort zu wesentlich günstigeren Preisen zu bekommen sind, als in Deutschland oder anderen Ländern der „alten“ Europäischen Union. Auch für die Patienten selbst ist ein Kuraufenthalt in Polen wesentlich preisgünstiger, als in Deutschland, sogar wenn man die etwas längere Anfahrt gegenrechnet, was ja nicht für alle Deutschen zutrifft, denn von Berlin aus ist es nach Polen sogar näher als in einen Kurort in Süddeutschland.

Der besondere Erholungswert einer Kur in Polen

Zum günstigen Preis kommen weitere Vorteile einer Kur in Polen. Die landschaftliche Schönheit, die geringere Bevölkerungsdichte, das Erleben einer anderen Kultur und viele weitere Aspekte versprechen einen hohen Erholungswert einer Kur in Polen. Das Ausmaß an Ruhe, Raum und auch Gastfreundschaft eines Aufenthalts in einer polnischen Kureinrichtung ist einfach kaum zu übertreffen.

 
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