Der richtige Weg zum Kururlaub
Wenn man einen Kururlaub anstrebt, schießen einem alle möglichen Fragen durch den Kopf, die man schnell klären sollte, denn oft ist die Unwissenheit schuld, dass man keinen Kururlaub beantragt.
Wird eine Kur in einem anerkannten Kurort von der Krankenkasse genehmigt, übernimmt diese die gesamten Kosten, die für die ärztlichen Behandlungen anfallen und 85% der Kosten für die Kurmittel. Zudem gewährt die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von 13 € pro Tag für die restlichen Kosten wie Anreise, Kurtaxe, Verpflegung und Unterkunft.
Doch was muss man tun, um einen Zuschuss zu seinem Kururlaub überhaupt zu bekommen?
Zuerst muss man sich einen geeigneten und anerkannten Kurort auswählen, dieser muss auf die gesundheitlichen Bedürfnisse des Kurpatienten abgestimmt sein. Bei der Auswahl des passenden Kurortes hilft der behandelnde Arzt. Dieser sollte auch die Notwendigkeit eines Kururlaubs bestätigen und schriftlich für die Krankenkasse bescheinigen. Ein dafür notwendiges Formular zum Kurantrag bekommt man von seiner Krankenkasse, dieses Formular sollte man mit Hilfe seines Arztes ausfüllen. Im Kurantrag wird der Anspruch auf einen Kururlaub mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen begründet und es werden zusätzlich Maßnahmen zur Krankheitsverhütung notiert. Diese Bescheinigung des Arztes ist auch für den Kururlaub selbst wichtig, denn an dieser orientieren sich die Kuranwendungen vor Ort. Nach dem Kurantrag muss man bei der Krankenkasse die Zuschüsse für eine ambulante Vorsorgemaßnahme beantragen. Wenn der Kururlaub genehmigt wurde, sucht man sich einen Anbieter für Kurreisen aus, wenn man z.B. eine Kur in Polen verbringen möchte, ist Kur-Wellness der richtige Ansprechpartner und unter http://www.kur-wellness.de/weitereangebote/kururlaub-polen.html kann man sich schon im Vorfeld einen Überblick über das Kurangebot verschaffen.
Entscheidet man sich für eine Kur im EU-Ausland, sollte man beachten, dass hier die Kosten erst im Anschluss an den Kururlaub von der Krankenkasse erstattet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man sich am Ende der Kur alle Kosten detailliert auflisten lässt, diese Aufstellung kann man dann bei der Krankenkasse einreichen.
Sollte die Kostenübernahme für einen Kururlaub abgelehnt werden, hat man die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, wird auch dieser abgelehnt, besteht noch die Möglichkeit die Kosten für einen Kururlaub bei der nächsten Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzugeben.
Bei allen weiteren Fragen sollte man sich an seinen Arzt oder Krankenkasse wenden.





