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Kuren in Polen Die GKV-Spitzenverbände dürfen nicht alleine entscheiden, wer wohin zur Kur fahren darf. Die Vorgaben dazu stehen im Sozialgesetzbuch: §§ 20 und 20a SGB V. Klären Sie bitte alle Bedingungen im Vorfeld Ihrer Gesundheitsreise oder einer Kur in Polen und lassen Sie sich die Teilnahme vor Ort bestätigen, denn ohne Beleg gibt es keinen Zuschuss. Gesundheitsreisen statt Kuren? Anstelle Kuren - ein Urlaub plus Prävention! Die einfachste Art, etwas für die Gesundheit zu tun und dafür Zuschüsse von der Krankenkassen zu erhalten, ist eine Gesundheitsreise. Eine Gesundheitsreise nach Polen würde beispielsweise zu den Präventionsangeboten zählen, wenn man dort an einem Kurs z.B. zur Raucherentwöhnung teilnimmt, der alle Bedingungen der Krankenkasse erfüllt. Kur - Mindestdauer!Bei Kuren in Polen, in Deutschland und anderen Länder ist eine Aufenthalts- Mindestdauer von zwei Wochen eine Bedingung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse. Ambulante Vorsorgekuren! Ein Anspruch auf ambulante Vorsorgekur besteht alle drei Jahre. Bei medizinischer Notwendigkeit ein Kur in Polen kann vor Ablauf dieser Frist gewährt werden. Kostenerstattung!Bei ambulanter Vorsorgekuren übernimmt die Kasse 90 Prozent der ärztlich verordneten Kurmittel. Für Anreise nach Polen, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe gewähren viele Kassen einen pauschalen Zuschuss von bis zu 13 Euro am Tag. Für Chronisch kranken Kleinkindern kann auch ein erhöhter Zuschuss in der Höhe - bis zu 21 Euro pro Tag - gewährt werden. Der Eigenanteil zur Kur sowie die Taxe für Kuren in Polen sind in der Regel vor Ort zu bezahlen. Kompaktkuren! Die Kompakt-Kuren dauern drei Wochen, sind wie eine Gruppentherapie und eignen sich für verschiedene Krankheitsbilder, zum Beispiel bei Problemen mit den Gelenken, bei Rheuma, Stress oder Schmerzen. Hat die Krankenkasse Bewilligung erteilt, können Sie den Ort der Therapie, die Unterkunft und auch den Zeitpunkt selbst bestimmen. Mehrere Kurorte in Polen gehören auch dazu! Kuren beantragen. Für die Genehmigungen von Kur in Polen müssen die behandelnde Ärzte einen Antrag ausfüllen und an die Krankenkasse weiterleiten. Im Antrag müssen neben der Diagnose auch die Beeinträchtigungen genannt werden, die behandelt werden sollen. |
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Polens beliebteste Kuren - Tipps für Ihren Urlaub oder Kur in Polen!
Alle weiteren Reise-Angebote für Ihren Urlaub oder Kuren in Polen finden Sie im “MENU” unter dem jeweiligen “Hotel” Sehr oft buchen Urlauber die Kuren in Polen oder Gesundheitsreisen, um bei Gelegenheit im Kurort eine Schönheitsoperationen im Gesicht oder Brustbereich zu verbinden. Hier ist Vorsicht geboten! Nicht jeder Arzt ist dazu geeignet. Schönheitsoperationen dürfen nur Ärzte durchführen, die nach allgemeiner Chirurgie zusätzliche Qualifikationen im Bereich “Schönheit, Ästhetik und Rekonstruktionschirugie” abgeschlossen haben! Das dauert in der Regel genau so lange wie die Allgemeinechirurgie! Wie soll man sich vor solcher Situation schützen? Überprüfen Sie den Arzt oder die Praxis nach anerkannten Abschlüssen. |
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